Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Die Termine an denen Sie die Reitstunden buchen können, sind auf dem Stundenplan an der Sattelkammer ersichtlich oder aber individuell nach Absprache.

Der Beitrag für den Unterricht muss vor Antritt der ersten Reitstunde (monatlich), bzw. vor der Reitstunde bezahlt oder abgebucht sein.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer Reitstunde ist die Reitstunde verfallen. Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten
Reitstunde besteht nicht.

Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet- werden nicht nachgeholt. In Krankheitsfällen (ab 6 Wochen) werden die Beiträge nach Vorlage eines ärztlichen Attestes erstattet oder verrechnet.

Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine Aussichtspflicht für die Reitschule Biesenbach.

Sollte es einem Reitschüler, einer Reitschülerin nicht möglich sein, an der vereinbarten Stunde teilzunehmen, muss der Termin spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde bei der Reitlehrer/in abgesagt werden. Den Anweisungen des Personals und der Familie Biesenbach ist unbedingt folge zu leisten!

Der Gruppenunterricht besteht nicht nur aus der Unterrichtseinheit von 45/ 60 oder 25 Minuten (exkl. Trockenreiten), sondern auch aus
den mind. 30 Minuten vorher, in denen das Pferd vom Reitschüler/in geputzt und gesattelt wird. Nach dem Unterricht gehört auch das Absatteln, Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs ebenfalls dazu. Daher planen Sie bitte Ihre Ankunft auf dem Hof je mindestens 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde ein! Sollte aufgrund von Unwetterwarnungen/ Wasserschäden, Sonstiges der Reitunterricht ausfallen wird stattdessen eine ausführliche Theoriestunde, als Ersatz für den prakt. Unterricht, abgehalten.

Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel, Trense und
Putzzeug, sowie das Kehren und beseitigen der Pferdeäpfel in Stallgasse und Reithalle. Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist auszuwaschen! Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs und der Pferdehufe zu achten (Hufe auf Steine kontrollieren)!

Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Familie Biesenbach, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Während der Reitstunden bitten wir Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten. Die Einteilung der Reitpferde bei Stunden und Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer.

Nach Möglichkeit werden Wünsche der Reitschüler berücksichtigt, diese sind mindestens eine Woche vorher anzugeben. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht. dies zu berücksichtigen. Montags und an gesetzlichen Feiertagen ruht der Schulbetrieb, es sei denn auf dem Stundenplan ist es anders vermerkt. Alle Änderungen sind je mindestens eine Woche vorher auf dem Stundenplan einzusehen. Die Reitschule Biesenbach ist nicht dazu verpflichtet, dies jedem Reitschüler persönlich mitzuteilen, bei Verhinderung ist nachzufragen wie es in der Folgewoche aussieht.

Zur Ausrüstung der Reitschüler gehört der Reithelm nach DIN-Norm, feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz- keine Turnschuhe. Sollten Sie volljährig sein und während der Unterrichtsstunden keinen Reithelm tragen wollen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass in diesem Falle kein Versicherungsschutz seitens der Reitschule Biesenbach besteht, und dass das Verletzungsrisiko um ein Vielfaches steigt.

Volljährige Reiter, die trotz allem ohne Reithelm reiten möchten, müssen vor Beginn ihrer ersten Reitstunde unsere rechtsverbindliche
Erklärung dazu unterschreiben. Ihnen muss klar sein, dass sie auf eigene Gefahr reiten! Für Kinder und Jugendliche besteht ohne
Ausnahme eine Reithelm-Pflicht!

Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten. Geraucht werden darf nur im Gastronomiebereich. Das
Jugendschutzgesetz hat auch hier seien volle Gültigkeit, d.h. Kindern und Jugendlichen ist das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken und Zigaretten untersagt.

Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und dann sind die Hunde an der Leine zu führen.
Und für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf unserem Gelände befinden können wir keine Verantwortung übernehmen.

Ihr Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.

Unsere Öffnungs-, bzw. Reitstundenzeiten sind Di-Fr von 9-19.00 Uhr und Sa, 9-16.00 Uhr, Sonn- und Feiertags nach Absprache, mittags von 13-14.00 Uhr ist Mittagsruhe und montags ist Stallruhe- d.h. es finden keine Reitstunden statt. Außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung, denn auch unsere Pferde brauchen mal Ruhe.

Damit Mensch und Tier sich gleichermaßen wohl fühlen und Sie und Ihre Kinder Freude an dem schönen Hobby haben können, bitten wir Sie sich an diese Regeln zu halten.

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